Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Generelle Geschäftsbedingungen

1.1.   Anwendungsbereich und Geltung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Veranstaltungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam: „Dienstleistungen“) – kostenpflichtig oder gratis – welche die Brienz Rothorn Bahn AG (nachfolgend: BRB) erbringt.

Sobald der Kunde eine Dienstleistung der BRB in Anspruch nimmt, anerkennt er die Geltung der AGB der BRB. Eine schriftliche Ausgabe dieser AGB kann bei der BRB oder online bezogen werden.

Soweit nicht in der untenstehenden Rubrik «2. Dienstleistungen der BRB» eine abweichende besondere Bestimmung vorgesehen ist, gelten für sämtliche Dienstleistungen der BRB die nachstehend formulierten generellen Bestimmungen. Sie bilden hierbei einen integralen Vertragsbestandteil. Abweichende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der BRB bleiben vorbehalten.

1.2. Vertragsabschluss

Der Vertrag mit der BRB kommt mit der vorbehaltslosen Annahme, d.h. mit dem Kauf einer oder mehrerer gesellschaftseigener Dienstleistungen zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag inklusive dieser AGB wirksam.

Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der BRB (Annahme/Ticketausgabe) der schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Buchung/Anmeldung des Kunden (Antrag/Ticketkauf) zustande.

Betrifft die Vereinbarung vermittelte Leistungen Dritter, so kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. Die BRB ist diesfalls nicht Vertragspartei.

1.3. Leistungen

Die BRB verpflichtet sich, die Dienstleistungen gemäss Beschreibungen zu erbringen. Als Grundlage gelten die Leistungsbeschreibungen in den gültigen Prospekten bzw. den elektronischen Medien sowie weiteren schriftlichen Angeboten der BRB. Spezialtarife, Sonderwünsche und Nebenanreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich bestätigt worden sind.

Alles andere, nicht von der BRB produzierte Informationsmaterial und oder Auskünfte von Dritten sind unverbindlich und begründen für die BRB keine Leistungspflicht.

1.4. Preise

Die Preise sind dem jeweiligen Angebot oder den gültigen Preislisten der BRB zu entnehmen. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen Kunden und der BRB. Preisänderungen werden rechtzeitig veröffentlicht und sind jederzeit auf einen beliebigen Termin möglich.

Alle Preisangaben verstehen sich inklusive aktuell gültiger Mehrwehrsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung geht zu Lasten des Kunden.

Sämtliche Dienstleistungen werden ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF) angeboten. Preiseangaben in Fremdwährungen sind lediglich unverbindliche Richtwerte. Bei Zahlung mit Fremdwährung erfolgt eine Umrechnung zu aktuellen Tageskursen. Allfällige Gebühren gehen zu Lasten des Kunden. Das Rückgeld erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken.

1.5. Gutscheine

Verfallene Gutscheine werden nur einmal verlängert, wenn diese nachweisbar käuflich erworben wurden. Gutscheine, welche gratis ausgegeben wurden (Sponsoring, PR-Zwecke, Dampfwertchecks, usw.), werden nicht verlängert.

Alle gegen Entgelt ausgegebenen Gutscheine sind Wertgutscheine. Folglich können sie für unterschiedliche Leistungen der BRB und oder Partnerbetrieben eingelöst werden.

1.6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Ticketbezüge auf Kredit sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei Bezahlung (Gutschein- oder Souvenirbestellungen) auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den in Rechnung gestellte Betrag bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen (Verfalltag). Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innert der Zahlungsfrist nicht nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Verzugszeitpunkt ist die BRB berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen.

Die BRB behält sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlungen zu verlangen. Zahlungskonditionen können je nach Produktekategorie variieren. Gerät der Kunde mit der Entrichtung der Anzahlung in Verzug, ist die BRB zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt als Änderung oder Absage durch den Kunden und es kommen, soweit nicht anders vereinbart, die nachstehenden Konditionen gemäss AGB Ziff. 1.7. (Annullation durch den Kunden) zur Anwendung.

1.7. Annullation durch den Kunden

Wesentliche Änderungen oder Absagen von Vereinbarungen müssen der BRB möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass die BRB dies zu vertreten hat, gelten grundsätzlich folgende Annullierungspauschalen:

1.7.1. Online-Tickets

Bei Gutscheinen und Tickets, die online bezahlt werden, besteht kein Widerrufsrecht.

1.7.2. Gruppenreservationen

1.7.2.1 Brienz Rothorn Bahn

Bis 7 Tage vor Anreise                    kostenlose Annullation
7 bis 4 Tage vor Anreise                 50% vom Gesamtpreis (Basis Normaltarif) der reservierten Plätze
Spätere Annullation                       100% vom Gesamtpreis (Basis Normaltarif) der reservierten Plätze

1.7.2.2 Restaurant Berghaus Rothorn Kulm

Bis 7 Tage vor Anreise                    kostenlose Annullation

Spätere Annullation                        Falls für Gruppen (ab 10 Personen) auch Mahlzeiten wie Halbpension oder spezielle Bankette gebucht sind, wird das Restaurant die bereits entstandenen Kosten für Einkauf und Transport an Sie weiterverrechnen.

1.7.3. Übernachtungen Berghaus Rothorn Kulm

Bis 72 Stunden vor Anreise              kostenlose Annullation

Spätere Annullation                         100% des totalen Zimmerpreises

Abweichende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der BRB bleiben vorbehalten. Massgebend für die Berechnung ist der Eingang der schriftlichen Annullierung bei der BRB.

Betrifft die Annullation ausschliesslich vermittelte Leistungen Dritter, so greifen die Vertragsbestimmungen oder AGBs der Drittanbieter.

1.8. Rücktritt durch den Kunden

Bricht ein Kunde die Dienstleistung vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er kein Anrecht auf Rückerstattung von Kosten. Allfällige ihm hierdurch entstehende Zusatzkosten trägt der Kunde.

1.9. Rücktritt durch die BRB

Die BRB ist jederzeit berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder die Aktivität vorzeitig abzubrechen. Wichtige Gründe sind Wetterverhältnisse, Naturereignisse, behördliche Auflagen und Verbote, Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie andere, von der BRB nicht beeinflussbare Umstände. Der bezahlte Preis wird in diesem Fall, abzüglich der von der BRB bereits erbrachten Leistungen, zurückerstattet.

Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen sowie Verspätungen im Fahrplan bleiben im Fall des Vorliegens wichtiger Gründe ausdrücklich vorbehalten. Die BRB bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten; in derartigen Fällen besteht jedoch darauf kein Rechtsanspruch des Kunden.

Die BRB kann ferner unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:

- Wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und oder Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben.

- Wenn die BRB feststellt, dass Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.

- Wenn begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung oder deren Teilnehmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der BRB im Allgemeinen oder ihrer Gäste gefährden.

- Wenn Dritte, die auf Veranlassung des Veranstalters durch die BRB in die Organisation einbezogen wurden, die Leistungserbringung vollständig oder teilweise hindern.

1.10. Haftungsbestimmungen

Die BRB verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag, diesen AGB und möglichen anderen Vertragsbestimmungen. Die BRB haftet lediglich für Mängel oder Ausfälle der Dienstleistung, die einen Minderwert darstellen.

Bei verschuldetem Ausfall kann die BRB innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. In jedem Fall haftet die BRB maximal in der Höhe des Umfangs des bezahlten Angebotes und die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, reine Vermögensschäden und entgangener Gewinn etc. wird abgelehnt. Keine Haftung besteht bei einem Rücktritt durch die BRB nach obenstehender AGB Ziff. 1.9. (Rücktritt durch die BRB).

Die BRB haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit; Kausalhaftung, Hilfspersonenhaftung) wird wegbedungen. Die BRB haftet nicht für Umstände, welche auf unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder auf das Verhalten sowie Eigenschaften des Kunden zurückzuführen sind (insb. Selbstverschulden). Werden die Weisungen der BRB oder ihrer Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens der RB.

Die BRB haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Sach- und Vermögenswerten, Vermögens- oder Sachschäden, etc., den/die sie nicht zu verantworten hat.

1.11. Beanstandungen

Hat der Kunde während einer Dienstleistung Anlass zu Beanstandungen, hat er diese unverzüglich dem verantwortlichen Mitarbeiter der BRB mitzuteilen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in jedem Fall nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung. Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden.

1.12. Versicherung

Die BRB hat branchenübliche Versicherungen für Störungen oder Unfälle. Der Kunde haftet gegenüber der BRB für Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass die BRB ein Verschulden nachweisen muss. Deshalb empfiehlt die BRB allen Kunden für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen.

1.13. Datenschutz / -verwendung

Einzelne Bereiche der Betriebe werden mit Videoaufzeichnungen überwacht. Die BRB beachtet hierbei die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung.

Die BRB bearbeitet und sammelt personenbezogene Kundendaten nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetzgebung. Diese werden lediglich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung von Kundenbeziehungen, Qualitäts- und Dienstleistungsmassstäben, zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, wirtschaftlichen Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet.

Der Kunde, der eine Dienstleistung der BRB in Anspruch nimmt, stimmt einer Weitergabe sämtlicher Kundendaten an Dritte zu, soweit dies zur Bereitstellung und oder Vermittlung entsprechender Dienstleistungen notwendig ist. Ansonsten erfolgt die Weitergabe nur mit Zustimmung des Kunden, soweit die BRB nicht gesetzlich verpflichtet ist, Personendaten an Dritte weiterzugeben.

1.14. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der übrigen Vertragsbestimmungen

Die BRB behält sich das Recht vor, diese AGB oder Teile hiervon und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns mitgeteilt. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu künden. Das Kündigungsrecht erlischt mit Inkrafttreten der Änderung.

Änderungen einer vertraglichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind von den Parteien zu unterzeichnen. Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt.

1.15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ist Brienz.

2. Dienstleistungen der BRB

2.1. Arten von Dienstleistungen

Das Angebot der BRB umfasst einzelne Dienstleistungen (z.B. Bahnbetrieb, Beförderung und Restauration) und Veranstaltungen als Kombination von mehreren Dienstleistungen (z.B. „Bahnbetrieb und Beförderung“ mit „Events, Gastronomie und Spezialangebote“).

Ebenfalls organisiert/vermittelt die BRB in Zusammenarbeit mit Partnern (Drittanbietern) Veranstaltungen als Pauschalangebote, welche je eigenständige Dienstleistungen der BRB und der jeweiligen Partner enthalten. Schliesslich vermittelt die BRB Dienstleistungen von Partnern, welche nicht in Zusammenhang mit Dienstleistungen der BRB stehen. Der jeweilige Partner ist hierbei selbst für die vertragsgemässe Erbringung seiner Dienstleistung verantwortlich. Die BRB übernimmt keinerlei Haftung oder Garantie in Bezug auf die selbständigen Dienstleistungen der Partner und / oder Drittanbieter und ist bezüglich dieser Dienstleistung nicht Vertragspartei. Bezüglich dieser Dienstleistungen Dritter gelten die vertraglichen Vereinbarungen inkl. AGB mit dem betreffenden Anbieter. Vorliegende AGB können lediglich bei Bedarf ergänzend hinzugezogen werden, sofern hierdurch keine Haftung der BRB entsteht.

3. Bahnbetrieb und Beförderung

3.1. Tickets

Mit dem Verkauf eines Tickets oder eines Abonnements verpflichtet sich die BRB zur Beförderung des rechtmässigen Ticket- oder Abonnementsinhabers und oder seines Materials gemäss diesen AGB.

Die Tickets und Abonnemente sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Für Abend- und Spezialveranstaltungen ausserhalb der Betriebszeiten sind die Abonnemente, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, nicht gültig. Alle Tickets und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar (Ausnahme: übertragbare Jahreskarten) und auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Es besteht kein Anspruch auf nachträglichen Umtausch.

Bei Verlust oder Diebstahl eines Tickets findet keine Rückerstattung statt. Ersatz von Abonnements wird nur geleistet, wenn die Kassenquittung vorgewiesen wird.

Das Bahnpersonal ist berechtigt, jederzeit Ticketkontrollen vorzunehmen. Auf entsprechende Aufforderung des Bahnpersonals hin hat sich der Ticketinhaber mittels gültigem Identitätsausweis oder eines gleichwertigen Ausweises auszuweisen.

3.2 Handgepäck und Materialtransport

Als Handgepäck i.S. von Art. 23 PBG und Art. 62 f. VPB gilt die Gesamtmenge von Waren oder Gegenständen, welche eine Person selbstständig und ohne Mithilfe des Personals mit beiden Händen (Koffer, Taschen, Kisten, Körbe etc.) und mittels Tragen am Körper (Rucksäcke etc.) transportieren kann. Vorbehalten bleibt die Voraussetzung, dass dieses Handgepäck in den dafür vorgesehenen Abteilen bzw. Ablageflächen transportiert und innerhalb der fahrplanmässigen Haltezeit umgeschlagen werden kann.

Ausgeschlossen bleibt der Transport von Sachen, die den Mitreisenden lästig fallen, ein Sicherheitsrisiko darstellen oder einen Schaden verursachen können.

Der Transport von Materialien und Gütern, welche nicht als Handgepäck gelten, stellen einen kostenpflichtigen Gütertransport dar und erfolgt gemäss den entsprechenden Tarifbestimmungen der BRB.

Mit Ausnahme von Rollstühlen oder Fortbewegungshilfen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität transportiert die BRB ausdrücklich keine Art von Räder (ein- oder mehrrädrige Fortbewegungsmittel oder Sportgeräte wie Velos, Mountainbikes, Falträder, Trottinetts, etc.).

3.3. Fehlverhalten bei Abonnement- und Ticketinhaber

Verstösst ein Ticket- oder Abonnementinhaber gegen die vorliegenden Bestimmungen, missachtet er Weisungen und Anordnungen des Personals oder verhält er sich rücksichtslos, kann die BRB ihn von der Benützung der Anlagen ausschliessen und das Ticket entschädigungslos entziehen.

Wer Anlagen oder Einrichtung der BRB verunreinigt oder beschädigt, hat die Instandstellungs- und Reinigungskosten zu bezahlen. Im Falle vorsätzlicher Beschädigung bleibt eine Strafanzeige vorbehalten.

3.4. Ausschluss vom Transport

Die BRB kann den Transport von Geräten auf ihren Anlagen verweigern, sofern diese den Betrieb oder andere Gäste stören oder für die Benützung der Anlagen offensichtlich ungeeignet sind.

Weiter sind Personen, welche vorsätzlich oder grobfahrlässig gegen die Weisungen des Personals, Anordnungen befugter Personen oder gesetzliche Vorschriften verstossen, vom Transport ausgeschlossen (vgl. AGB Ziff. 3.3. Fehlverhalten bei Abonnement und Ticketinhaber).

Personen können zudem nach Massgabe von Art. 59 f. VPB vom Transport ausgeschlossen werden.

Ebenfalls können Personen bei ungünstigen Witterungsbedingungen aus Sicherheitsgründen vom Transport ausgeschlossen werden. Weiter können Personen vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährdet haben oder Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann der Fahrausweis entzogen werden.

3.5. Haftung und ergänzende Bestimmungen

Ergänzend kommen die Bestimmungen des schweizerischen Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (SR 742.101), des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG; SR 745.1) und der Verordnung über die Personenbeförderung (VPB; SR 745.11) mit Ausnahme der Haftungsreglung vollumfänglich zu Anwendung.

Davon abweichend wird die Haftung gemäss AGB Ziff. 1.10 (Haftungsbestimmungen) wegbedungen, soweit dies die einschlägigen zwingenden Haftungsbestimmungen zulassen.

4. Aktivitäten

Die BRB betreibt keine Sommerwanderwege. Die Verantwortung für Erstellung und Unterhalt dieser Wege liegt bei dem gemäss der Gesetzgebung für Fuss- und Wanderwege zuständigen Gemeinwesen. Es besteht keine Verkehrssicherungspflicht für die BRB. Aktivitäten auf Sommerwanderwegen erfolgen zu jeder Tageszeit auf eigene Verantwortung. Es wird jegliche Haftung der BRB abgelehnt.

Die BRB weist darauf hin, dass auf den von den Stationen wegführenden Wegen mitunter höhere Anforderungen an die Benutzer gelten. Wege können ihrer Signalisation entsprechend schmal, steil und exponiert sein, Trittsicherheit und Schwindelfreiheit erfordern und Wanderschuhe und Wetterschutz nötig machen. Auch besteht Steinschlag-, Rutsch- und Absturzgefahr sowie Gefahr bei Wetterumsturz. Die BRB empfiehlt ihren Gästen, sich über Verhältnisse und Gefahren zu informieren, auf markierten Wegen zu bleiben und die Routenwahl den Verhältnissen und eigenen Fähigkeiten anzupassen.

5. Unterhalt der Publikumsanlagen

5.1 Gleisanlagen

Soweit nicht anderweitig signalisiert, ist das Be- und Überschreiten der Gleisanlagen untersagt. Jegliche Haftung der BRB wird soweit gesetzlich zulässig abgelehnt.

6. Events, Gastronomie und Spezialangebote

6.1. Eigenständige Dienstleistungen der BRB

Für Dienstleistungen in der Form von Veranstaltungen (Kombination mehrerer Dienstleistungen), welche ganz oder teilweise von der BRB organisiert werden, gelten zusätzlich nachstehende Bestimmungen.

6.2. Tickets

Tickets, die den Anforderungen an die Lesbarkeit nicht entsprechen, sind ungültig. Nach dem Verlassen der Veranstaltung können sie zum Wiedereintritt nur genutzt werden, wenn das auf dem Ticket vermerkt ist oder wenn das Kontrollpersonal dies ausdrücklich so bestätigt beziehungsweise anordnet.

Bei Kombitickets gelten für die rein bahnspezifischen Aspekte subsidiär die obenstehenden Bestimmungen AGB Ziff. 3. (Bahnbetrieb und Beförderung).

6.3. Ticketbegrenzung und Handel

Die BRB kann die Anzahl der Tickets, die an einen einzelnen Kunden abgegeben werden, limitieren. Sofern nicht schriftlich vereinbart, ist es dem Kunden nicht gestattet, die Publikationen und andere Angaben zur Dienstleistung oder die Marken und Kennzeichnungen von BRB zu verwenden, um erworbene Tickets weiter zu veräussern. Er darf Tickets nicht für Werbung oder Verkaufsförderung in eigener Sache verwenden (Bsp.: Öffentliche Verlosungen, Einbinden in Packages).

Der gewerbliche Handel mit den Tickets ist untersagt. Diese verlieren dadurch ihre Gültigkeit.

6.4. Ausschluss von Dienstleistungen

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen wie insbesondere Feuerwerkskörper, Waffen, scharfe oder spitze Gegenstände aller Art untersagt.

Verstösst der Ticketinhaber gegen die Anweisungen der Ordnungsdienste, die Sicherheitsvorschriften, die Platzanweisung und Personenlenkung, das Abfallentsorgungskonzept, so verliert sein Ticket die Gültigkeit und er kann von der laufenden Dienstleistung und von weiteren Dienstleistungen der BRB oder ihrer Partner ausgeschlossen werden.

6.5. Verschiebung der Dienstleistung und Rücktritt durch die BRB

Es gilt die AGB Ziff. 1.9. (Rücktritt durch die BRB) mit nachstehenden Ergänzungen.

Die Dienstleistung kann auf einseitige Erklärung der BRB verschoben oder gänzlich abgesagt werden. Im Falle einer Verschiebung gilt das bereits gekaufte Ticket für das Verschiebedatum. Ist dem Kunden eine Teilnahme am Verschiebedatum nicht möglich oder findet im selben Jahr keine gleiche Dienstleistung mehr statt, erhält der Kunde einen Gutschein im Wert der verschobenen bzw. abgesagten Dienstleistung.

Im Falle einer Absage gibt die BRB zudem gleichzeitig die Modalitäten für die Rückerstattung des Kaufpreises bekannt. Der Kunde muss die Rückerstattung innert drei Monaten nach Bekanntgabe in Anspruch nehmen. Danach erlischt sein Rückerstattungsanspruch.

6.6. Haftung

Die BRB haftet ausschliesslich für die sorgfältige Organisation des Anlasses, soweit sie hierfür ein grobfahrlässiges Verschulden trifft. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Haftung für die inhaltliche Qualität der Darbietung sowie für Beeinträchtigungen, Schädigungen, die von anderen Teilnehmern an der Veranstaltung ausgehen.

Für Handlungen oder Unterlassungen des Aktivitätsleiters (Guides, Führer etc.) haftet die BRB nur, wenn dieser in der Verrichtung seiner Tätigkeit schuldhaft handelt.